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BAG: Auch einmaliger Arbeitsvertrag (Volontariat) unterliegt AGB-Kontrolle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2008 – 9 AZR 186/07 – Auch ein Arbeitnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit diesem Urteil entschied das BAG, dass schon sofort mit dem ersten Vertrag eine AGB-Kontrolle erfolgen kann. Im vorliegenden Volontariatsvertrag hatte der Arbeitgeber ein Darlehen an die Beklagte vereinbart und gewährt. Dieses Darlehen wurde für das Studium und die Wohnkosten zweckgebunden gewährt. Als nach dem Studium die Beklagte eine vom Kläger angebotene Stelle nicht annahm, verlagte dieser die Rückzahlung des Darlehens.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Arbeitsvertrag, Arbeitgeberddarlehen, Arbeitnehmer, Kündigung, Rückzahlung, Studienkosten, Verbraucher, Volontariat