Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 29. September 2004 – 1 ABR 30/03 – Die Verletzung von Vereinbarung zwschen einem Unternehmen und dem Betriebsrat (BR) kann nicht durch Vertragsstrafversprechen verhindert werden. Dies ist die Botschaft des BAG. Auch wenn ein Unternehmen durch die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe die Rechtsposition des BR anerkannt zu haben scheint: Ein BR kan nicht mit Aussicht auf Erfolg die Zahlung der Vertragsstrrafe einklagen. Angesichts der von dem Magazin Stern (Nr. 14/2008) aufgedeckten Skandale um das Unternehmen Lidl und die weiteren Enthüllungen bei anderen Discountern und Drogerieketten ein unbefriedigender Zustand.
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Tags:
- AGB-Kontrolle,
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Vereinbarung,
Vertragsstrafe