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BAG: Unterliegt Widerruf von Zulagen der AGB-Kontrolle?
BAG, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – Im vorliegenden Fall war eine Funktionszulage für einen Tierpfleger nicht mehr gezahlt worden, u. a. weil ein Widerruf der Leistung erfolgt war. Das oberste Arbeitsgericht hat die Möglichkeit eines Verstoßes gegen ds nunmehr geltende AGB-Recht zwar erörtert, musste dies jedoch nicht endgültig entscheiden: Wegen einer fehlenden Beteiligung des Personalrats gem. §§ 79 Abs. 1, 87 Nr. 3 LPVG Berlin war der Widerrif der Zulage bereits unwirksam.
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