<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>arbeitnehmerschutz.de &#187; Tarifvertrag</title>
	<atom:link href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.arbeitnehmerschutz.de</link>
	<description>Blog zum Rechtsschutz der Arbeitnehmer.</description>
	<lastBuildDate>Thu, 01 Jul 2010 15:03:55 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.5</generator>
		<item>
		<title>BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung</title>
		<link>http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/</link>
		<comments>http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 25 Oct 2008 11:52:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bezugnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitnehmerschutz.de/?p=86</guid>
		<description><![CDATA[Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses keine Anhaltspunkte für den Willen der Parteien ergeben, es soll nur eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> nicht organisierter mit organisierten Arbeitnehmern erfolgen und die vereinbarte Dynamik bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers entfallen &#8211; sog. <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a>.</p>
<p><span id="more-86"></span></p>
<p>Der gewerkschaftlich organisierte Kläger war seit 1964 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängern beschäftigt. Im Mai 2002 wurde zwischen dem Kläger und einem Rechtsvorgänger der Beklagten ein Arbeitsvertrag geschlossen, der auf die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen der betreffenden Branche verweist. Zum Ende des Jahres 2005 trat die Beklagte aus dem Arbeitgeberverband aus. Ob sie zum 1. Januar 2006 wirksam eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung &#8211; sog. OT-Mitgliedschaft &#8211; in demselben Arbeitgeberverband begründet hatte, ist zwischen den Parteien umstritten. Ein im April 2006 geschlossenes Lohnabkommen sah eine Einmalzahlung und eine dreiprozentige Entgelterhöhung vor. Beides begehrte der Kläger unter Hinweis auf die vertragliche Bezugnahmeklausel.</p>
<p>Die Revision der Beklagten gegen die der Klage stattgebende Berufungsentscheidung blieb vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Der Kläger kann die tarifliche Entgelterhöhung verlangen. Der Senat bestätigt seine Rechtsprechungsänderung im Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 &#8211; <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>-Pressemitteilung 25/07), die er in seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 &#8211; <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>-Pressemitteilung 77/05) angekündigt hatte. Für nach dem 1. Januar 2002 geschlossene Verträge &#8211; „Neuverträge&#8221; &#8211; ist von einer <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> nicht schon dann auszugehen, wenn der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellte Arbeitsvertrag auf die für ihn einschlägigen und im Verhältnis zu den tarifgebundenen Arbeitnehmern ohne weiteres geltenden Tarifverträge verweist. Da weder der Vertragswortlaut noch die Umstände bei Vertragsschluss Anhaltspunkte für einen Willen der Parteien ergaben, es solle nur eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> getroffen werden, ist die Beklagte verpflichtet, auch die nach ihrem Verbandsaustritt geschlossenen Änderungstarifverträge gegenüber dem Kläger arbeitsvertraglich anzuwenden.</p>
<p>Ob die Beklagte die von ihr angestrebte sog. OT-Mitgliedschaft wirksam begründet hat und ob die Satzung des Verbandes die hierfür erforderlichen Regelungen enthält, musste der Senat nicht entscheiden.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2008 &#8211; 4 AZR 793/07 -<br />
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 9. August 2007 &#8211; 15 Sa 170/07 -<br />
Pressemitteilung Nr. 79/08</p>

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/" title="- Arbeitsvertrag" rel="tag">- Arbeitsvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" title="Bezugnahme" rel="tag">Bezugnahme</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" title="Gleichstellung" rel="tag">Gleichstellung</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/allgemein/" title="Meldungen" rel="tag">Meldungen</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/" title="BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel (21. April 2008)">BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/anwalt/2010/07/bag-fall-emmely-fristlose-kuendigung-unrechtmaessiges-einloesen-gefundener-leergutbons/" title="BAG: „Fall Emmely“ &#8211; Fristlose Kündigung &#8211; unrechtmäßiges Einlösen gefundener Leergutbons (1. Juli 2010)">BAG: „Fall Emmely“ &#8211; Fristlose Kündigung &#8211; unrechtmäßiges Einlösen gefundener Leergutbons</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2010/03/bag-zusatzurlaub-schwerbehinderte-tarifurlaub-bei-krankheit/" title="BAG: Zusatzurlaub Schwerbehinderte und Tarifurlaub bei Krankheit (24. März 2010)">BAG: Zusatzurlaub Schwerbehinderte und Tarifurlaub bei Krankheit</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2010/02/bag-unzureichende-kenntnis-der-deutschen-schriftsprache-als-kuendigungsgrund-nach-29-jahren-arbeit/" title="BAG: Unzureichende Kenntnis der deutschen Schriftsprache als Kündigungsgrund &#8211; nach 29 Jahren Arbeit? (1. Februar 2010)">BAG: Unzureichende Kenntnis der deutschen Schriftsprache als Kündigungsgrund &#8211; nach 29 Jahren Arbeit?</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2010/02/bag-uebernahme-von-jugend-und-auszubildendenvertretern-bei-einsatz-von-leiharbeitnehmern/" title="BAG: Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern (22. Februar 2010)">BAG: Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden</title>
		<link>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/06/bag-agb-kontrolle-arbeitsrechtlicher-gleichstellungsabreden/</link>
		<comments>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/06/bag-agb-kontrolle-arbeitsrechtlicher-gleichstellungsabreden/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2008 07:32:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- AGB-Kontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[- Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[- Tarifvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Auslegung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerkschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellungsabrede]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitnehmerschutz.de/?p=71</guid>
		<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2007 &#8211; 4 AZR 652/05 &#8211; Grundsätzlich gelten Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeber und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Durch eine Gleichstellungsabrede wird die Anwendung von Tarifverträgen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstreckt.Werden diese Tarifverträge geändert, so ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags automatisch (´dynamische Verweisung`). Das BAG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2007 &#8211; 4 AZR 652/05 &#8211; Grundsätzlich gelten Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeber und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Durch eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> wird die Anwendung von Tarifverträgen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstreckt.Werden diese Tarifverträge geändert, so ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags automatisch (´dynamische Verweisung`). Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> hatte bereits angekündigt, dass die bisherige Rechtsprechung zu der Aslegung der dynamischen Verweisungen geändert werden soll. Dies ist mit dem vorliegenden Urteil geschehen.</p>
<p><span id="more-71"></span></p>
<p>Demnach gilt für Neuverträge, also nach dem 01.01.2008 geschlossene Arbeitsverträge: Eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> ist demnach nur noch dann anzunehmen, wenn es hierfür aus Vertragswortlaut und/oder Begleitumständen bei Vertragsschluss hinreichende Anhaltspunkte gibt. Das war vorliegend nicht der Fall. Die Klägerin konnte sich daher auf eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> nicht berufen.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; www.kanzlei-exner.de</p>
<blockquote><p><strong>Vertragliche <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf einen <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> in der jeweils geltenden Fassung</strong></p>
<p><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 18. April 2007 &#8211; 4 AZR 652/05 -</p>
<p>Unter einer arbeitsrechtlichen <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> versteht man eine arbeitsvertragliche Verweisung auf einen <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> oder ein Tarifwerk (zB „die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst&#8221;), durch die lediglich erreicht wird, dass die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ebenso behandelt werden wie Arbeitnehmer, auf welche wegen ihrer Mitgliedschaft in der tarifschließenden <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gewerkschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gewerkschaft">Gewerkschaft</a> die betreffenden Tarifverträge bereits tarifrechtlich (§ 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG) angewendet werden müssen. Entfällt die tarifrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, neu abgeschlossene Tarifverträge gegenüber den organisierten Arbeitnehmern anzuwenden, zB weil er zuvor aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten war, entfällt dann auch eine dahingehende vertragliche Verpflichtung gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern. Ob eine Verweisung auf einen <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> oder ein Tarifwerk „in der jeweils geltenden Fassung&#8221; einen derart beschränkten Regelungsgehalt hat, die vereinbarte Dynamik also durch den Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers auflösend bedingt ist, muss durch <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/auslegung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Auslegung">Auslegung</a> bestimmt werden.</p>
<p>Hierfür hat der Vierte Senat in seiner früheren Rechtsprechung die Auslegungsregel aufgestellt, von einer <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> sei in der Regel bereits dann auszugehen, wenn der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellte Arbeitsvertrag &#8211; nach dem Wortlaut ausschließlich &#8211; auf die für ihn einschlägigen, von ihm also im Verhältnis zu organisierten Arbeitnehmern ohne weiteres anzuwendenden Tarifverträge verweist. Darauf, ob es für einen solche Regelungswillen Hinweise im Vertragswortlaut oder in Begleitumständen bei Vertragsschluss gibt, sollte es nicht ankommen.</p>
<p>In seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 &#8211; <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>-Presseerklärung 77/05) hat der Vierte Senat angekündigt, dass er an dieser Rechtsprechung zwar aus Gründen des Vertrauensschutzes für Verträge festhält, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind, dass er aber beabsichtige, für die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge („Neuverträge&#8221;) die genannte Auslegungsregel aufzugeben und eine bloße <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> nur dann anzunehmen, wenn es hierfür aus Vertragswortlaut und/oder Begleitumständen bei Vertragsschluss hinreichende Anhaltspunkte gibt.</p>
<p>In seinem Urteil vom heutigen Tag hat der Senat diese Ankündigung umgesetzt. In dem bereits länger andauernden Arbeitsverhältnis der Klägerin war im Mai 2002 ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden, der auf den einschlägigen <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> in der jeweils geltenden Fassung verwies. Der Senat hat die Beklagte, die danach aus dem tarifschließenden Verband ausgetreten war, für verpflichtet gehalten, auch nach ihrem Austritt abgeschlossene Änderungstarifverträge gegenüber der Klägerin arbeitsvertraglich anzuwenden. Es gab aus dem Vertragswortlaut und den Umständen bei Vertragsschluss keine Anhaltspunkte für einen Willen der Vertragsparteien, dass es nur um eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> nicht organisierter mit organisierten Arbeitnehmern gehen sollte.</p>
<p>Eine Anfrage bei anderen Senaten des Bundesarbeitsgerichts ist nicht erfolgt. Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2001 abgeschlossen worden sind, hat kein Senat des Bundesarbeitsgerichts die vom Vierten Senat früher aufgestellte und nun aufgegebene Auslegungsregel angewendet. Der Europäische Gerichtshof wurde auch nicht um eine Vorabentscheidung ersucht. Der vorliegende Rechtsstreit hat keinen europarechtlichen Bezug.</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 28. Juli 2005 &#8211; 7 Sa 1867/04 -</p>
<p>Pressemitteilung Nr. 25/07des <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> zu der Entscheidung</p></blockquote>

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/" title="- AGB-Kontrolle" rel="tag">- AGB-Kontrolle</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/" title="- Arbeitsvertrag" rel="tag">- Arbeitsvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/mitbestimmung/tarifvertrag-mitbestimmung/" title="- Tarifvertrag" rel="tag">- Tarifvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/auslegung/" title="Auslegung" rel="tag">Auslegung</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gewerkschaft/" title="Gewerkschaft" rel="tag">Gewerkschaft</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" title="Gleichstellungsabrede" rel="tag">Gleichstellungsabrede</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/" title="BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel (21. April 2008)">BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/anwalt/2008/05/widerruf-zulage-beteiligung-personalrat/" title="Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats (15. Mai 2008)">Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/" title="BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung (25. Oktober 2008)">BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2008/05/bag-betriebsubergang-bei-insourcing/" title="BAG: Betriebsübergang bei &#8220;Insourcing&#8221; (19. Mai 2008)">BAG: Betriebsübergang bei &#8220;Insourcing&#8221;</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/06/bag-agb-kontrolle-arbeitsrechtlicher-gleichstellungsabreden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BAG: Betriebsübergang bei &#8220;Insourcing&#8221;</title>
		<link>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2008/05/bag-betriebsubergang-bei-insourcing/</link>
		<comments>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2008/05/bag-betriebsubergang-bei-insourcing/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 May 2008 06:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsübergang]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Insourcing]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitnehmerschutz.de/?p=10</guid>
		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 22. Juli 2004 &#8211; 8 AZR 350/03 &#8211; Wer einen Betrieb im Wege des Betribesübergangs nach § 613a BGB übernimmt, tritt auch in alle vertraglichen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Das BAG bestätigte, dass ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Im konkreten Fall waren die Waren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 22. Juli 2004 &#8211; 8 AZR 350/03 &#8211; Wer einen Betrieb im Wege des Betribesübergangs nach § 613a BGB übernimmt, tritt auch in alle vertraglichen Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> bestätigte, dass ein Arbeitsverhältnis durch <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Im konkreten Fall waren die Waren und zahlreiche weitere Bestandteile eines Gefahrstofflagers der Autombilindustrie übernommen worden.</p>
<p><span id="more-10"></span></p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>§ 613a Rechte und Pflichten bei <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a></strong><br />
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsvereinbarung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsvereinbarung">Betriebsvereinbarung</a> geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsvereinbarung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsvereinbarung">Betriebsvereinbarung</a> geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tarifvertrag">Tarifvertrag</a> oder die <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsvereinbarung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsvereinbarung">Betriebsvereinbarung</a> nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.<br />
(2) Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Arbeitgeber für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht.<br />
(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft durch Umwandlung erlischt.<br />
(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.<br />
(5) Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:<br />
1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,<br />
2. den Grund für den Übergang,<br />
3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und<br />
4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.<br />
(6) Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; <a href="http://www.kanzlei-exner.de/" target="_blank">www.kanzlei-exner.de</a></p>
<p>Pressemitteilung Nr. 56/04 des <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> zu der Entscheidung</p>
<h3 style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> bei &#8220;<a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/insourcing/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Insourcing">Insourcing</a>&#8221;</h3>
<p style="padding-left: 30px;">Der Betrieb eines Gefahrstofflagers, in dem für ein Automobilunternehmen Waren gelagert, kommissioniert und versandt werden, ist kein betriebsmittelarmer Betrieb, so dass ein <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> auch ohne Übernahme von Personal vorliegen kann. Mietet ein Automobilunternehmen das Lager nebst den darin befindlichen Hochregalen, übernimmt es die bisherigen Standorte der Waren und stellt es &#8211; wie zuvor &#8211; die angeforderten Waren von Hand zusammen, geht der Betrieb über. Das gilt auch dann, wenn ein anderes Kommissionierungs- und Reservehaltungssystem angewendet wird.<br />
Das beklagte Automobilunternehmen unterhielt bis 1998 selbst ein Gefahrstofflager. Auf Grund einer Ausschreibung erteilte es der AS-GmbH &#8211; einem Speditionsunternehmen &#8211; den Auftrag, für sie als einziger Kundin einen Lagerbetrieb einzurichten und zu unterhalten. Der Kläger war seit Oktober 1999 bei der AS-GmbH als Kraftfahrer beschäftigt. Er transportierte die Gefahrstoffe vom Lager zum Werk der Beklagten. Nachdem der Vertrag über die Unterhaltung des Gefahrstofflagers beendet worden war, mietete die Beklagte das Lager nebst Hochregalen. Personal übernahm sie nicht.<br />
Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass zwischen ihm und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis besteht. Er ist der Auffassung, es liege ein <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> von der AS-GmbH auf die Beklagte vor. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juli 2004 &#8211; 8 AZR 350/03 -<br />
Vorinstanz: LAG Hamm, Teilurteil vom 26. Mai 2003 &#8211; 16 Sa 1317/02 -<br />
Vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juli 2004 &#8211; 8 AZR 394/03 -</p>

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" title="Betriebsübergang" rel="tag">Betriebsübergang</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsvereinbarung/" title="Betriebsvereinbarung" rel="tag">Betriebsvereinbarung</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/insourcing/" title="Insourcing" rel="tag">Insourcing</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/" title="Vertragsrecht" rel="tag">Vertragsrecht</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/" title="BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel (21. April 2008)">BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2010/03/bfh-steuerwirksame-gestaltung-des-zuflusses-einer-abfindung/" title="BFH: Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung (15. März 2010)">BFH: Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/" title="BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung (25. Oktober 2008)">BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/06/bag-agb-kontrolle-arbeitsrechtlicher-gleichstellungsabreden/" title="BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden (4. Juni 2008)">BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2008/05/bag-betriebsubergang-bei-insourcing/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</title>
		<link>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/</link>
		<comments>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Apr 2008 06:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- AGB-Kontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsübergang]]></category>
		<category><![CDATA[Bezugnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellungsabrede]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitnehmerschutz.de/?p=11</guid>
		<description><![CDATA[BAG, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 &#8211; Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat, findet eine AGB-Kontrolle auch im Arbeitsrecht statt. Das BAG hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die AGB-Kontrolle auch für Verweise auf Tarifverträge einer bestimmten Branche gilt. Eine dynamische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 &#8211; Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat, findet eine AGB-Kontrolle auch im Arbeitsrecht statt. Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die AGB-Kontrolle auch für Verweise auf Tarifverträge einer bestimmten Branche gilt. Eine dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche (sog. kleine dynamische Klausel) gelten dabei grundsätzlich als individualvertraglich vereinbart und sollen demnach aus der Kontrolle ausgenommen sein.</p>
<p><span id="more-11"></span></p>
<p>Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> hat nun weitere Teilaspekte mit dem Urteil geklärt:</p>
<ol>
<li>Kleine dynamische Klaseln gelten auch nach einem <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> grundsätzlich weiter.</li>
<li>Dies gilt auch, wenn die Klausel als <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> zu verstehen ist.</li>
<li>Eine konstitutive <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf Tarifverträge begründet deren vertragliche Weitergeltung, wenn eine Tarifbindung der Parteien vorliegt.</li>
</ol>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; <a href="http://www.kanzlei-exner.de/" target="_blank">www.kanzlei-exner.de</a></p>
<p>Pressemitteilung 63/07 des <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> zu der Entscheidung</p>
<h3 style="padding-left: 30px;">Dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf bestimmte Tarifverträge &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</h3>
<p style="padding-left: 30px;">Die dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche (sog. kleine dynamische Klausel) begründet die individualvertragliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen. Diese gelten gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bei einem Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel auch im übergegangenen Arbeitsverhältnis vertraglich &#8211; zumindest statisch &#8211; weiter. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Bezugnahmeklausel nach der übereinstimmenden <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/auslegung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Auslegung">Auslegung</a> durch die Parteien um eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> handelt und die Arbeitsbedingungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Branche, der der übergegangene Teilbetrieb nunmehr angehört, ungünstiger sind als diejenigen der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen. Denn die vertraglich vereinbarte <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> beschränkt sich entsprechend dem Wortlaut der Bezugnahmeklausel auf die darin genannten Tarifverträge. Deren weitere vertragliche Geltung für das Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer eine günstigere Abmachung iSv. § 4 Abs. 3 TVG. Dass dabei verschiedene Tarifverträge im Betrieb des Arbeitgebers zur Anwendung kommen, beruht auf deren unterschiedlichen Geltungsgründen und ist in § 613a BGB auch so angelegt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die nicht gewerkschaftlich organisierte Klägerin war als Stationshilfe für Haus- und Reinigungsarbeiten bei einem an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst tarifgebundenen Berliner Krankenhaus beschäftigt. In dem schriftlichen Formulararbeitsvertrag ist die Anwendung dieser Tarifverträge vereinbart. Zum 1. Juli 2005 ging das Arbeitsverhältnis durch Teilbetriebsübergang auf die Beklagte, ein Gebäudereinigungsunternehmen, über, die dem fachlichen Geltungsbereich der &#8211; für allgemeinverbindlich erklärten &#8211; Tarifverträge für die Gebäudereinigung unterfällt. Die Beklagte behandelt die Klägerin seitdem nach den Bedingungen dieser Tarifverträge. Die Klägerin erstrebt mit ihrer Klage &#8211; u.a. &#8211; die Weitergewährung von Lohn, Urlaub und Sonderzahlung sowie ihre Weiterbeschäftigung nach den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden Tarifbedingungen für den öffentlichen Dienst.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Der Senat hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigt. Kraft vertraglicher Vereinbarung hat die Klägerin auch nach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses weiter Anspruch auf die Arbeitsbedingungen der vertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst.<br />
In einem weiteren, im wesentlichen gleichgelagerten Rechtsstreit, bei dem auch die Klägerin vor dem <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> kraft Gewerkschaftsmitgliedschaft an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst tarifgebunden war, hat der Senat der Klage auf Weitergewährung der Vergütung nach diesen Tarifverträgen stattgegeben, wobei er hier das Urteil zweiter Instanz aufgehoben und das obsiegende Urteil erster Instanz wieder hergestellt hat. Die konstitutive <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf diese Tarifverträge begründet deren vertragliche Weitergeltung für das übergegangene Arbeitsverhältnis als im Vergleich zu den Tarifbedingungen der Gebäudereinigung günstigere Regelungen.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 -<br />
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16. Mai 2006 &#8211; 7 Sa 2263/05 -<br />
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2006 &#8211; 15 (4) Sa 62/06 -</p>
<p style="padding-left: 30px;">

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/" title="- AGB-Kontrolle" rel="tag">- AGB-Kontrolle</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" title="Betriebsübergang" rel="tag">Betriebsübergang</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" title="Bezugnahme" rel="tag">Bezugnahme</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" title="Gleichstellungsabrede" rel="tag">Gleichstellungsabrede</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a><br />

	<h4>Verwandte Artikel</h4>
	<ul class="st-related-posts">
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/allgemein/anwalt/2008/10/bag-vertragliche-bezugnahme-auf-ein-tarifwerk-in-der-jeweils-geltenden-fassung/" title="BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung (25. Oktober 2008)">BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/anwalt/2008/05/bag-betriebsubergang-bei-insourcing/" title="BAG: Betriebsübergang bei &#8220;Insourcing&#8221; (19. Mai 2008)">BAG: Betriebsübergang bei &#8220;Insourcing&#8221;</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/06/bag-agb-kontrolle-arbeitsrechtlicher-gleichstellungsabreden/" title="BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden (4. Juni 2008)">BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden</a> (0)</li>
	<li><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/anwalt/2008/05/widerruf-zulage-beteiligung-personalrat/" title="Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats (15. Mai 2008)">Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats</a> (0)</li>
</ul>

]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.arbeitnehmerschutz.de/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/anwalt/2008/04/bag-dynamische-bezugnahme-auf-branchen-tarifvertrag-teilbetriebsubergang-mit-branchenwechsel/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

