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BAG: Schriftformklauseln in Standardverträgen (AGB) unwirksam
BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07 – Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine weit verbreitete Klausel in Arbeitsverträgen beanstandet: Die Klausel nach der in einem Formulararbeitsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform bedürfen ist nunmehr nach der höchstrichterleichen Rechtsprechung unwirksam! Eine derartige Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen. Das seit 01.01.2002 auf einzelne Arbeitsverträge anwendbare Recht der AGB-Kontrollen (§§ 305 ff BGB) führt also erneut zur Unwirksamkeit einer Standardklausel aus der Praxis. Der vorliegend verhandelte Fall zeigte, dass der Arbeitgeber (AG) die entsprechende Klausel nutzte, um sich nachträglich einseitig von bisher erfolgten Leistungen und Absprachen zu lösen.
Tags: - AGB-Kontrolle, AGB-Recht, Schriftformklausel, Standardvertrag