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BAG: Kein Arbeitnehmerstatus eines Fernseh-Moderators einer Sportsendung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.3.2007, 5 AZR 499/06 – Ein Moderator einer Rundfunk-Sendung (hier: MDR Aktuell) kann als freier Mitarbeiter angesehen werden. Er unterscheidet sich hinsichtlich des Grads der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist demnach, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Dies ist für den Moderator einer Sendung nicht mehr der Fall. Er kann sich demnach nicht auf das Recht für Arbeitnehmer berufen bzw. unterliegt – im vorliegenden Fall – wenn er auf Feststellung seines Status als Arbeitnehmer klagt.

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