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	<title>arbeitnehmerschutz.de &#187; Chefarzt</title>
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	<description>Blog zum Rechtsschutz der Arbeitnehmer.</description>
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		<title>LArbG Düsseldorf: Keine Kündigung wegen zweiter Eheschließung</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 15:03:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Arbeitsvertrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Kläger und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Düsseldorf">Düsseldorf</a> hat heute festgestellt, dass die <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> eines Abteilungsarztes (<a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/chefarzt/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Chefarzt">Chefarzt</a>) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.</p>
<p><span id="more-146"></span></p>
<p>Der Kläger und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Kläger im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Düsseldorf">Düsseldorf</a> kam in der heutigen Berufungsverhandlung zu dem Ergebnis, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die staatlichen Arbeitsgerichte zu achten ist. Die erneute Eheschließung ist danach an sich ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet. Zugleich müssen die Gerichte im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Die erkennende Kammer sah den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an, weil das Krankenhaus mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Bei protestantischen Mitarbeitern griff sie bei einer erneuten Eheschließung aber nicht zum Mittel der <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a>. Zudem kam die Kammer nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeberin bereits seit 2006 von dem eheähnlichen Verhältnis des Arztes wusste und keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriff. Nach dem Arbeitsvertrag war bereits dies ein Pflichtverstoß. Es ist unverhältnismäßig, wenn das Krankenhaus bei längerer Kenntnis von der eheähnlichen Gemeinschaft im Falle der erneuten Heirat des Arztes sofort zum Mittel der <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> greift.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.</p>
<p>Vorinstanzen: ArbG <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Düsseldorf">Düsseldorf</a>, 6 Ca 2377/09, Urteil vom 30.07.2009; LAG <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Düsseldorf">Düsseldorf</a>, 5 Sa 996/09, Urteil vom 01.07.2010</p>
<p>PM 01.07.2010 &#8211; Pressestelle LAG <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Düsseldorf">Düsseldorf</a></p>

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/" title="- Arbeitsvertrag" rel="tag">- Arbeitsvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/chefarzt/" title="Chefarzt" rel="tag">Chefarzt</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/dusseldorf/" title="Düsseldorf" rel="tag">Düsseldorf</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/kuendigung/" title="Kündigung" rel="tag">Kündigung</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/kundigung/" title="Kündigung" rel="tag">Kündigung</a><br />

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