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	<title>arbeitnehmerschutz.de &#187; Bezugnahme</title>
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	<description>Blog zum Rechtsschutz der Arbeitnehmer.</description>
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		<title>BAG: Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Oct 2008 11:52:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach dem Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des Vertragsschlusses keine Anhaltspunkte für den Willen der Parteien ergeben, es soll nur eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> nicht organisierter mit organisierten Arbeitnehmern erfolgen und die vereinbarte Dynamik bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers entfallen &#8211; sog. <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a>.</p>
<p><span id="more-86"></span></p>
<p>Der gewerkschaftlich organisierte Kläger war seit 1964 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängern beschäftigt. Im Mai 2002 wurde zwischen dem Kläger und einem Rechtsvorgänger der Beklagten ein Arbeitsvertrag geschlossen, der auf die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen der betreffenden Branche verweist. Zum Ende des Jahres 2005 trat die Beklagte aus dem Arbeitgeberverband aus. Ob sie zum 1. Januar 2006 wirksam eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung &#8211; sog. OT-Mitgliedschaft &#8211; in demselben Arbeitgeberverband begründet hatte, ist zwischen den Parteien umstritten. Ein im April 2006 geschlossenes Lohnabkommen sah eine Einmalzahlung und eine dreiprozentige Entgelterhöhung vor. Beides begehrte der Kläger unter Hinweis auf die vertragliche Bezugnahmeklausel.</p>
<p>Die Revision der Beklagten gegen die der Klage stattgebende Berufungsentscheidung blieb vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Der Kläger kann die tarifliche Entgelterhöhung verlangen. Der Senat bestätigt seine Rechtsprechungsänderung im Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 &#8211; <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>-Pressemitteilung 25/07), die er in seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 &#8211; <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>-Pressemitteilung 77/05) angekündigt hatte. Für nach dem 1. Januar 2002 geschlossene Verträge &#8211; „Neuverträge&#8221; &#8211; ist von einer <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> nicht schon dann auszugehen, wenn der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellte Arbeitsvertrag auf die für ihn einschlägigen und im Verhältnis zu den tarifgebundenen Arbeitnehmern ohne weiteres geltenden Tarifverträge verweist. Da weder der Vertragswortlaut noch die Umstände bei Vertragsschluss Anhaltspunkte für einen Willen der Parteien ergaben, es solle nur eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> getroffen werden, ist die Beklagte verpflichtet, auch die nach ihrem Verbandsaustritt geschlossenen Änderungstarifverträge gegenüber dem Kläger arbeitsvertraglich anzuwenden.</p>
<p>Ob die Beklagte die von ihr angestrebte sog. OT-Mitgliedschaft wirksam begründet hat und ob die Satzung des Verbandes die hierfür erforderlichen Regelungen enthält, musste der Senat nicht entscheiden.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2008 &#8211; 4 AZR 793/07 -<br />
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 9. August 2007 &#8211; 15 Sa 170/07 -<br />
Pressemitteilung Nr. 79/08</p>

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/arbeitsvertrag-vertragsrecht/" title="- Arbeitsvertrag" rel="tag">- Arbeitsvertrag</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" title="BAG" rel="tag">BAG</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" title="Bezugnahme" rel="tag">Bezugnahme</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" title="Gleichstellung" rel="tag">Gleichstellung</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/allgemein/" title="Meldungen" rel="tag">Meldungen</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a><br />

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		<title>BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Apr 2008 06:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- AGB-Kontrolle]]></category>
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		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[BAG, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 &#8211; Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat, findet eine AGB-Kontrolle auch im Arbeitsrecht statt. Das BAG hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die AGB-Kontrolle auch für Verweise auf Tarifverträge einer bestimmten Branche gilt. Eine dynamische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 &#8211; Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat, findet eine AGB-Kontrolle auch im Arbeitsrecht statt. Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die AGB-Kontrolle auch für Verweise auf Tarifverträge einer bestimmten Branche gilt. Eine dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche (sog. kleine dynamische Klausel) gelten dabei grundsätzlich als individualvertraglich vereinbart und sollen demnach aus der Kontrolle ausgenommen sein.</p>
<p><span id="more-11"></span></p>
<p>Das <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> hat nun weitere Teilaspekte mit dem Urteil geklärt:</p>
<ol>
<li>Kleine dynamische Klaseln gelten auch nach einem <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> grundsätzlich weiter.</li>
<li>Dies gilt auch, wenn die Klausel als <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> zu verstehen ist.</li>
<li>Eine konstitutive <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf Tarifverträge begründet deren vertragliche Weitergeltung, wenn eine Tarifbindung der Parteien vorliegt.</li>
</ol>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; <a href="http://www.kanzlei-exner.de/" target="_blank">www.kanzlei-exner.de</a></p>
<p>Pressemitteilung 63/07 des <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> zu der Entscheidung</p>
<h3 style="padding-left: 30px;">Dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf bestimmte Tarifverträge &#8211; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel</h3>
<p style="padding-left: 30px;">Die dynamische <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche (sog. kleine dynamische Klausel) begründet die individualvertragliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen. Diese gelten gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bei einem Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel auch im übergegangenen Arbeitsverhältnis vertraglich &#8211; zumindest statisch &#8211; weiter. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Bezugnahmeklausel nach der übereinstimmenden Auslegung durch die Parteien um eine <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellungsabrede">Gleichstellungsabrede</a> handelt und die Arbeitsbedingungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Branche, der der übergegangene Teilbetrieb nunmehr angehört, ungünstiger sind als diejenigen der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen. Denn die vertraglich vereinbarte <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Gleichstellung">Gleichstellung</a> beschränkt sich entsprechend dem Wortlaut der Bezugnahmeklausel auf die darin genannten Tarifverträge. Deren weitere vertragliche Geltung für das Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer eine günstigere Abmachung iSv. § 4 Abs. 3 TVG. Dass dabei verschiedene Tarifverträge im Betrieb des Arbeitgebers zur Anwendung kommen, beruht auf deren unterschiedlichen Geltungsgründen und ist in § 613a BGB auch so angelegt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die nicht gewerkschaftlich organisierte Klägerin war als Stationshilfe für Haus- und Reinigungsarbeiten bei einem an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst tarifgebundenen Berliner Krankenhaus beschäftigt. In dem schriftlichen Formulararbeitsvertrag ist die Anwendung dieser Tarifverträge vereinbart. Zum 1. Juli 2005 ging das Arbeitsverhältnis durch Teilbetriebsübergang auf die Beklagte, ein Gebäudereinigungsunternehmen, über, die dem fachlichen Geltungsbereich der &#8211; für allgemeinverbindlich erklärten &#8211; Tarifverträge für die Gebäudereinigung unterfällt. Die Beklagte behandelt die Klägerin seitdem nach den Bedingungen dieser Tarifverträge. Die Klägerin erstrebt mit ihrer Klage &#8211; u.a. &#8211; die Weitergewährung von Lohn, Urlaub und Sonderzahlung sowie ihre Weiterbeschäftigung nach den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden Tarifbedingungen für den öffentlichen Dienst.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Der Senat hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigt. Kraft vertraglicher Vereinbarung hat die Klägerin auch nach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses weiter Anspruch auf die Arbeitsbedingungen der vertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst.<br />
In einem weiteren, im wesentlichen gleichgelagerten Rechtsstreit, bei dem auch die Klägerin vor dem <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> kraft Gewerkschaftsmitgliedschaft an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst tarifgebunden war, hat der Senat der Klage auf Weitergewährung der Vergütung nach diesen Tarifverträgen stattgegeben, wobei er hier das Urteil zweiter Instanz aufgehoben und das obsiegende Urteil erster Instanz wieder hergestellt hat. Die konstitutive <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bezugnahme">Bezugnahme</a> auf diese Tarifverträge begründet deren vertragliche Weitergeltung für das übergegangene Arbeitsverhältnis als im Vergleich zu den Tarifbedingungen der Gebäudereinigung günstigere Regelungen.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteile vom 29. August 2007 &#8211; 4 AZR 765/06 &#8211; und &#8211; 4 AZR 767/06 -<br />
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16. Mai 2006 &#8211; 7 Sa 2263/05 -<br />
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2006 &#8211; 15 (4) Sa 62/06 -</p>
<p style="padding-left: 30px;">

	Tags: <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/category/vertragsrecht/agb-kontrolle-vertragsrecht/" title="- AGB-Kontrolle" rel="tag">- AGB-Kontrolle</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/betriebsubergang/" title="Betriebsübergang" rel="tag">Betriebsübergang</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/bezugnahme/" title="Bezugnahme" rel="tag">Bezugnahme</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/gleichstellungsabrede/" title="Gleichstellungsabrede" rel="tag">Gleichstellungsabrede</a>, <a href="http://www.arbeitnehmerschutz.de/tag/tarifvertrag/" title="Tarifvertrag" rel="tag">Tarifvertrag</a><br />

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