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BAG: Dynamische Bezugnahme auf Branchen- Tarifvertrag – Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel
BAG, Urteile vom 29. August 2007 – 4 AZR 765/06 – und – 4 AZR 767/06 – Seit der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft trat, findet eine AGB-Kontrolle auch im Arbeitsrecht statt. Das BAG hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die AGB-Kontrolle auch für Verweise auf Tarifverträge einer bestimmten Branche gilt. Eine dynamische Bezugnahme auf die Tarifverträge einer bestimmten Branche (sog. kleine dynamische Klausel) gelten dabei grundsätzlich als individualvertraglich vereinbart und sollen demnach aus der Kontrolle ausgenommen sein.
Tags: - AGB-Kontrolle, Betriebsübergang, Bezugnahme, Gleichstellungsabrede, Tarifvertrag