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BAG: Zusätzliche Probezeitbefristung als überraschende Klausel unwirksam
Die Bemühungen der Arbeitgeer Arbeitsverhältnisse flexibel und in ihrem Sinne kündigen zu können, haben zu einige Stilblüten geführt. Das BAG hat nun eine der Stilblüten, eine zusätzliche Vertragsbefristung ohne drucktechnische Hervorhebung, für unwirksam erklärt. In einem Formulararbeitsvertrag kann demnach nicht eine sechsmonatige Beendigung zum Ende der Probezeit neben der Befristung des Vertrags auf ein Jahr erfolgen.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Befristung, Probezeit