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BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2007 – 4 AZR 652/05 – Grundsätzlich gelten Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeber und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Durch eine Gleichstellungsabrede wird die Anwendung von Tarifverträgen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstreckt.Werden diese Tarifverträge geändert, so ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags automatisch (´dynamische Verweisung`). Das BAG hatte bereits angekündigt, dass die bisherige Rechtsprechung zu der Aslegung der dynamischen Verweisungen geändert werden soll. Dies ist mit dem vorliegenden Urteil geschehen.
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