Artikel-Schlagworte: „Arbeitnehmer“
BAG: Kein Anspruch auf bestimmte Methode bei Gefährdungsbeurteilung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 1117/06 – Etwas irreführend ist die Pressemitteilung des BAG schon betitelt: Das oberste Arbeitsgericht hatte dem Arbeitnehmer eben keinen Anspruch auf eine bestimmte Methode bei der Gefährdungsbeurteilung zuerkannt. Dass überhaupt ein Anspruch af eine solche Gefährdungsbeurteilung bestand, war zwischen den Parteien – mindestens zwischenzeitlich – unstreitig. Dieser Anspruch ergebe sich aus § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB bekräftigte nochmals das Gericht, läßt den Schutz aber in der Praxis leer laufen.
Tags: - Arbeitsvertrag, - Personal-/ Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitssicherheit, Arbeitsvertrag, Gefährdung
BAG: Kein Arbeitnehmerstatus eines Fernseh-Moderators einer Sportsendung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.3.2007, 5 AZR 499/06 – Ein Moderator einer Rundfunk-Sendung (hier: MDR Aktuell) kann als freier Mitarbeiter angesehen werden. Er unterscheidet sich hinsichtlich des Grads der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist demnach, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Dies ist für den Moderator einer Sendung nicht mehr der Fall. Er kann sich demnach nicht auf das Recht für Arbeitnehmer berufen bzw. unterliegt – im vorliegenden Fall – wenn er auf Feststellung seines Status als Arbeitnehmer klagt.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Beschäftigung, Meldungen, Rundfunk, Rundfunkfreiheit, Sportredakteur
BAG: Auch einmaliger Arbeitsvertrag (Volontariat) unterliegt AGB-Kontrolle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2008 – 9 AZR 186/07 – Auch ein Arbeitnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit diesem Urteil entschied das BAG, dass schon sofort mit dem ersten Vertrag eine AGB-Kontrolle erfolgen kann. Im vorliegenden Volontariatsvertrag hatte der Arbeitgeber ein Darlehen an die Beklagte vereinbart und gewährt. Dieses Darlehen wurde für das Studium und die Wohnkosten zweckgebunden gewährt. Als nach dem Studium die Beklagte eine vom Kläger angebotene Stelle nicht annahm, verlagte dieser die Rückzahlung des Darlehens.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Arbeitsvertrag, Arbeitgeberddarlehen, Arbeitnehmer, Kündigung, Rückzahlung, Studienkosten, Verbraucher, Volontariat