• Die Urheberrechtsstellung in Unternehmen
    Anders als z.B. in den USA können in Deutschland die Unternehmen nicht Inhaber von Urheberrechten sein. Weil eine juristische Person nicht als Schöpfer an einem Werk gelten könne, sind also Unternehmen nicht Träger des Urheberrechts. Dies kann bei der Programmierung von Software oder beim Web-Design zum tragen kommen. § 7 UrhG [Urheber] Urheber ist der […]
  • Suche von Mitarbeitern im Internet: Arbeitsagenturen abgemeldet
    Eine große Zahl der deutschen Unternehmen stellt Jobangebote in´s Internet. Dabei seien ca. die Hälfte Eigenveröffentlichungen, also Angebotem auf den Unternehmensseiten selbst (Mit Rubriken wie: “Karriere”, “Jobs”). Parallel werde aber auch klassisch in Zeitungen geworben. ERschreckend jedoch, dass nur noch 39% der Unternehmen offene Stellen an die Arbeitsa […]

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BAG: Keine Altersdiskriminierung – Aufhebungsverträge nur für junge Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010 – 6 AZR 911/08 – Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, dem er im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen anbietet, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 . Den älteren Arbeitnehmern bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten. Sie werden deshalb nicht weniger günstig als die jüngeren Arbeitnehmer behandelt, die ihren Arbeitsplatz – wenn auch unter Zahlung einer – verlieren.

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BAG: Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats

, Beschluss vom 21. Juli 2009 – 1 ABR 42/08 – Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im genannten Gründe – zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters – benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen.

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