KSchG
“Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444)”
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1317 zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 26.3.2008 I 444
Erster Abschnitt
Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2 Änderungskündigung
§ 3 Kündigungseinspruch
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 5 Zulassung verspäteter Klagen
§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10 Höhe der Abfindung
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14 Angestellte in leitender Stellung
Zweiter Abschnitt
Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
Dritter Abschnitt
Anzeigepflichtige Entlassungen
§ 17 Anzeigepflicht
§ 18 Entlassungssperre
§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22 Ausnahmebetriebe
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25a Berlin-Klausel
§ 26 Inkrafttreten
