Vertragsrecht
BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2007 – 4 AZR 652/05 – Grundsätzlich gelten Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeber und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Durch eine Gleichstellungsabrede wird die Anwendung von Tarifverträgen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstreckt.Werden diese Tarifverträge geändert, so ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags automatisch (´dynamische Verweisung`). Das BAG hatte bereits angekündigt, dass die bisherige Rechtsprechung zu der Aslegung der dynamischen Verweisungen geändert werden soll. Dies ist mit dem vorliegenden Urteil geschehen.
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BAG: Auch einmaliger Arbeitsvertrag (Volontariat) unterliegt AGB-Kontrolle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2008 – 9 AZR 186/07 – Auch ein Arbeitnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit diesem Urteil entschied das BAG, dass schon sofort mit dem ersten Vertrag eine AGB-Kontrolle erfolgen kann. Im vorliegenden Volontariatsvertrag hatte der Arbeitgeber ein Darlehen an die Beklagte vereinbart und gewährt. Dieses Darlehen wurde für das Studium und die Wohnkosten zweckgebunden gewährt. Als nach dem Studium die Beklagte eine vom Kläger angebotene Stelle nicht annahm, verlagte dieser die Rückzahlung des Darlehens.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Arbeitsvertrag, Arbeitgeberddarlehen, Arbeitnehmer, Kündigung, Rückzahlung, Studienkosten, Verbraucher, Volontariat
BAG: Unterliegt Widerruf von Zulagen der AGB-Kontrolle?
BAG, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – Im vorliegenden Fall war eine Funktionszulage für einen Tierpfleger nicht mehr gezahlt worden, u. a. weil ein Widerruf der Leistung erfolgt war. Das oberste Arbeitsgericht hat die Möglichkeit eines Verstoßes gegen ds nunmehr geltende AGB-Recht zwar erörtert, musste dies jedoch nicht endgültig entscheiden: Wegen einer fehlenden Beteiligung des Personalrats gem. §§ 79 Abs. 1, 87 Nr. 3 LPVG Berlin war der Widerrif der Zulage bereits unwirksam.
Tags: - AGB-Kontrolle, - Personal-/ Betriebsrat, AGB-Recht, Tierpfleger, Universität, Widerruf, Zulage
BAG: Schriftformklauseln in Standardverträgen (AGB) unwirksam
BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07 – Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine weit verbreitete Klausel in Arbeitsverträgen beanstandet: Die Klausel nach der in einem Formulararbeitsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform bedürfen ist nunmehr nach der höchstrichterleichen Rechtsprechung unwirksam! Eine derartige Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen. Das seit 01.01.2002 auf einzelne Arbeitsverträge anwendbare Recht der AGB-Kontrollen (§§ 305 ff BGB) führt also erneut zur Unwirksamkeit einer Standardklausel aus der Praxis. Der vorliegend verhandelte Fall zeigte, dass der Arbeitgeber (AG) die entsprechende Klausel nutzte, um sich nachträglich einseitig von bisher erfolgten Leistungen und Absprachen zu lösen.
Tags: - AGB-Kontrolle, AGB-Recht, Schriftformklausel, Standardvertrag
Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats
In der Praxis wird immer wieder verkannt, dass ein Widerruf einer Zulage selbst auch bestimmten Regelungen unterliegt. Zu der Wirksamkeit eines Widerrufs ist es erforderlich, dass
- der arbeitsvertragliche Widerrufsvorbehalt wirksam ist, ggf. einer AGB-Kontrolle stand hält;
- die Ausübung des Widerrufsvorbehalts zulässig ist, insb. eine ggf. erforderliche Mitbestimmung erfolgte;
- die eingetretene Rechtsfolge des Widerrufs wirklichd er Wegfall der Vergütung ist.
Grundlegend sind diese Anforderungen durch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – geklärt worden.
Tags: - Arbeitsvertrag, Gleichstellungsabrede, Mitbestimmung, Personalrat, Widerruf, Zulage