Archiv für die Kategorie „- AGB-Kontrolle“

BAG: Schriftformklauseln in Standardverträgen (AGB) unwirksam

BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07 – Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine weit verbreitete Klausel in Arbeitsverträgen beanstandet: Die Klausel nach der in einem Formulararbeitsvertrag Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform bedürfen ist nunmehr nach der höchstrichterleichen Rechtsprechung unwirksam! Eine derartige Klausel benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen. Das seit 01.01.2002 auf einzelne Arbeitsverträge anwendbare Recht der AGB-Kontrollen (§§ 305 ff BGB) führt also erneut zur Unwirksamkeit einer Standardklausel aus der Praxis. Der vorliegend verhandelte Fall zeigte, dass der Arbeitgeber (AG) die entsprechende Klausel nutzte, um sich nachträglich einseitig von bisher erfolgten Leistungen und Absprachen zu lösen.

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Begriff der zweistufigen Ausschlussfristen, AGB-Kontrolle und Individualvereinbarung

Zahlreiche Arbeitverträge regeln Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, z. B. auf Zahlung, Urlaub, etc. Eine so genannte zweistufige Ausschlussfrist liegt vor, wenn der Anspruch und ggf. zusätzlich die Klage noch innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht geltend gemacht werden muss.

Begriff: Zweistufige Ausschlussfrist im Arbeitsrecht ist eine Vereinbarung einer Frist für arbeitsrechtliche Ansprüche, die nach einer formlosen oder schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs zusätzlich die gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen erfordern.

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BAG: Arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte nicht wegen AGB-Kontrolle unwirksam (hier: Zeitungs-Redakteure)

BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 557/05 – Laut BAG findet eine AGB-Kontrolle einer Klausel eines Arbeitsvertrags nicht statt, die das Direktionsrecht abweichend von § 106 Satz 1 GewO regelt.  § 106 Satz 1 GewO sehe vor, dass der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen könne. Einschränkungen könnten durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sein.

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BAG: Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats unwirksam

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 29. September 2004 – 1 ABR 30/03 – Die Verletzung von Vereinbarung zwschen einem Unternehmen und dem Betriebsrat (BR) kann nicht durch Vertragsstrafversprechen verhindert werden. Dies ist die Botschaft des BAG. Auch wenn ein Unternehmen durch die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe die Rechtsposition des BR anerkannt zu haben scheint: Ein BR kan nicht mit Aussicht auf Erfolg die Zahlung der Vertragsstrrafe einklagen. Angesichts der von dem Magazin Stern (Nr. 14/2008) aufgedeckten Skandale um das Unternehmen Lidl und die weiteren Enthüllungen bei anderen Discountern und Drogerieketten ein unbefriedigender Zustand.

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BAG: Pauschale Formular- Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist unwirksam

BAG, Urteil vom 11. April 2006 – 9 AZR 610/05 – Das BAG war angerufen worden, um über eine Rückzahlungsabrede für Aus- und Fortbildungskosten zu entscheiden.

[Begriff:] Eine Rückzahlungsabrede für Aus- und Fortbildungskosten stellt eine Klausel eines Arbeitsvertrags dar, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet vom Arbeitgeber gezahlte Kosten für Aus- und Fortbildung zu ersetzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

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BAG: Zusätzliche Probezeitbefristung als überraschende Klausel unwirksam

Die Bemühungen der Arbeitgeer Arbeitsverhältnisse flexibel und in ihrem Sinne kündigen zu können, haben zu einige Stilblüten geführt. Das BAG hat nun eine der Stilblüten, eine zusätzliche Vertragsbefristung ohne drucktechnische Hervorhebung, für unwirksam erklärt. In einem Formulararbeitsvertrag kann demnach nicht eine sechsmonatige Beendigung zum Ende der Probezeit neben der Befristung des Vertrags auf ein Jahr erfolgen.

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