Archiv für die Kategorie „Mitbestimmung“

BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten

BAG, PM 73/08, 18.09.2008 – Macht eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes betriebliches Erfordernis.

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BAG: Kein Anspruch auf bestimmte Methode bei Gefährdungsbeurteilung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 1117/06 – Etwas irreführend ist die Pressemitteilung des BAG schon betitelt: Das oberste Arbeitsgericht hatte dem Arbeitnehmer eben keinen Anspruch auf eine bestimmte Methode bei der Gefährdungsbeurteilung zuerkannt. Dass überhaupt ein Anspruch af eine solche Gefährdungsbeurteilung bestand, war zwischen den Parteien – mindestens zwischenzeitlich – unstreitig. Dieser Anspruch ergebe sich aus § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB bekräftigte nochmals das Gericht, läßt den Schutz aber in der Praxis leer laufen.

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BAG: AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Gleichstellungsabreden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. April 2007 – 4 AZR 652/05 – Grundsätzlich gelten Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeber und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Durch eine Gleichstellungsabrede wird die Anwendung von Tarifverträgen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer erstreckt.Werden diese Tarifverträge geändert, so ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags automatisch (´dynamische Verweisung`). Das BAG hatte bereits angekündigt, dass die bisherige Rechtsprechung zu der Aslegung der dynamischen Verweisungen geändert werden soll. Dies ist mit dem vorliegenden Urteil geschehen.

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BAG: Unterliegt Widerruf von Zulagen der AGB-Kontrolle?

BAG, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – Im vorliegenden Fall war eine Funktionszulage für einen Tierpfleger nicht mehr gezahlt worden, u. a. weil ein Widerruf der Leistung erfolgt war. Das oberste Arbeitsgericht hat die Möglichkeit eines Verstoßes gegen ds nunmehr geltende AGB-Recht zwar erörtert, musste dies jedoch nicht endgültig entscheiden: Wegen einer fehlenden Beteiligung des Personalrats gem. §§ 79 Abs. 1, 87 Nr. 3 LPVG Berlin war der Widerrif der Zulage bereits unwirksam.

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Widerruf der Zulage unterliegt Beteiligung des Personalrats

In der Praxis wird immer wieder verkannt, dass ein Widerruf einer Zulage selbst auch bestimmten Regelungen unterliegt. Zu der Wirksamkeit eines Widerrufs ist es erforderlich, dass

  1. der arbeitsvertragliche Widerrufsvorbehalt wirksam ist, ggf. einer AGB-Kontrolle stand hält;
  2. die Ausübung des Widerrufsvorbehalts zulässig ist, insb. eine ggf. erforderliche Mitbestimmung erfolgte;
  3. die eingetretene Rechtsfolge des Widerrufs wirklichd er Wegfall der Vergütung ist.

Grundlegend sind diese Anforderungen durch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – geklärt worden.

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BAG: Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats unwirksam

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 29. September 2004 – 1 ABR 30/03 – Die Verletzung von Vereinbarung zwschen einem Unternehmen und dem Betriebsrat (BR) kann nicht durch Vertragsstrafversprechen verhindert werden. Dies ist die Botschaft des BAG. Auch wenn ein Unternehmen durch die Vereinbarung einer solchen Vertragsstrafe die Rechtsposition des BR anerkannt zu haben scheint: Ein BR kan nicht mit Aussicht auf Erfolg die Zahlung der Vertragsstrrafe einklagen. Angesichts der von dem Magazin Stern (Nr. 14/2008) aufgedeckten Skandale um das Unternehmen Lidl und die weiteren Enthüllungen bei anderen Discountern und Drogerieketten ein unbefriedigender Zustand.

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Rechtsthemen
Rechtsberatung

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