Archiv für die Kategorie „- Personal-/ Betriebsrat“

BAG: Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.02.2010 – 7 ABR 89/08 – Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, wenn es im Betrieb einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz gibt, der mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist. Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt mit einem Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit begründet, wenn er in den letzten drei Monaten vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt hat. Der Arbeitgeber kann nach § 78a Abs. 4 BetrVG bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen, wenn

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BAG: Unzureichende Kenntnis der deutschen Schriftsprache als Kündigungsgrund – nach 29 Jahren Arbeit?

BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08 – Stimmt etwas an der Jahreszahl in der Pressemitteilung des BAG nicht oder wurden die “unzureichenden Deutschkenntnisse” wirklich erst nach 29 Jahren festgestellt? Es erscheint schon merkwürdig, dass der Mitarbeiter von 1978 bis 2007 (!) arbeiten konnte, und nun das Bundesarbeitsgericht urteilt der Arbeitgeber könne von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangten soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.

Was hat denn der einfache Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin sein halbes Arbeitsleben gemacht, dass die Kenntnis der deutschen Schriftsprache erst nach dieser Zeit “erforderlich” gemacht hat? Hier mag eine neue Betriebsübung, Qualitätssicherung mit Qualitätsnormen und Audits eine ausschlaggebende Rolle spielen. Die vielleicht unglücklich formulierten Normen und “Qualität” können also nur auf Kosten des langjährigen Mitarbeiters und nach einer Kündigung wieder erfüllt werden.

Dem Wortlaut des Gesetzes mag daher hier das höchste Arbeitsgericht genüge getan haben. Doch es können auch die Normen an den schlecht formuliert gewesen sein, soweit sie die Qualitätssicherung für Tätigkeit des langjähigen Produktionshelfers betrafen. Die Einzelfallgerechtigkeit – für diese werden einzelne Urteile gefällt – blieb also ggf. auf der Strecke. Als der Kläger geboren wurde, sagte man im Deutschunterricht dann wohl “Setzen, Sechs!”.

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BAG: Beschwerdestelle nach AGG und Mitbestimmung des Betriebsrats

BAG, Beschluss vom 21. Juli 2009 – 1 ABR 42/08 – Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründe – zB. wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters – benachteiligt fühlen. Nach § 12 Abs. 5 AGG muss der Arbeitgeber die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt machen.

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BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten

BAG, PM 73/08, 18.09.2008 – Macht eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes betriebliches Erfordernis.

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BAG: Kein Anspruch auf bestimmte Methode bei Gefährdungsbeurteilung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 1117/06 – Etwas irreführend ist die Pressemitteilung des BAG schon betitelt: Das oberste Arbeitsgericht hatte dem Arbeitnehmer eben keinen Anspruch auf eine bestimmte Methode bei der Gefährdungsbeurteilung zuerkannt. Dass überhaupt ein Anspruch af eine solche Gefährdungsbeurteilung bestand, war zwischen den Parteien – mindestens zwischenzeitlich – unstreitig. Dieser Anspruch ergebe sich aus § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB bekräftigte nochmals das Gericht, läßt den Schutz aber in der Praxis leer laufen.

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BAG: Unterliegt Widerruf von Zulagen der AGB-Kontrolle?

BAG, Urteil vom 26. Januar 2005 – 10 AZR 331/04 – Im vorliegenden Fall war eine Funktionszulage für einen Tierpfleger nicht mehr gezahlt worden, u. a. weil ein Widerruf der Leistung erfolgt war. Das oberste Arbeitsgericht hat die Möglichkeit eines Verstoßes gegen ds nunmehr geltende AGB-Recht zwar erörtert, musste dies jedoch nicht endgültig entscheiden: Wegen einer fehlenden Beteiligung des Personalrats gem. §§ 79 Abs. 1, 87 Nr. 3 LPVG Berlin war der Widerrif der Zulage bereits unwirksam.

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