Archiv für die Kategorie „Kündigung“

BAG: Unzureichende Kenntnis der deutschen Schriftsprache als Kündigungsgrund – nach 29 Jahren Arbeit?

BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08 – Stimmt etwas an der Jahreszahl in der Pressemitteilung des BAG nicht oder wurden die “unzureichenden Deutschkenntnisse” wirklich erst nach 29 Jahren festgestellt? Es erscheint schon merkwürdig, dass der Mitarbeiter von 1978 bis 2007 (!) arbeiten konnte, und nun das Bundesarbeitsgericht urteilt der Arbeitgeber könne von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangten soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.

Was hat denn der einfache Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin sein halbes Arbeitsleben gemacht, dass die Kenntnis der deutschen Schriftsprache erst nach dieser Zeit “erforderlich” gemacht hat? Hier mag eine neue Betriebsübung, Qualitätssicherung mit Qualitätsnormen und Audits eine ausschlaggebende Rolle spielen. Die vielleicht unglücklich formulierten Normen und “Qualität” können also nur auf Kosten des langjährigen Mitarbeiters und nach einer Kündigung wieder erfüllt werden.

Dem Wortlaut des Gesetzes mag daher hier das höchste Arbeitsgericht genüge getan haben. Doch es können auch die Normen an den schlecht formuliert gewesen sein, soweit sie die Qualitätssicherung für Tätigkeit des langjähigen Produktionshelfers betrafen. Die Einzelfallgerechtigkeit – für diese werden einzelne Urteile gefällt – blieb also ggf. auf der Strecke. Als der Kläger geboren wurde, sagte man im Deutschunterricht dann wohl “Setzen, Sechs!”.

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BSozG: Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

BSozG, 21.07.2009, B 7 AL 6/08 R – Der 1942 geborene Kläger stand bis 30. September 2005 bei der Firma H.P. in einem Arbeitsverhält­nis. Zuvor hatte er im November 2001 Altersteilzeit vereinbart, durch die das bis dahin unbefristete Arbeits­verhältnis ab 1. April 2002 in ein bis 30. September 2005 befristetes Arbeitsverhältnis, beginnend mit dem 1. April 2002, mit einer Arbeitsphase bis 31. Dezember 2003 und einer daran an­schließenden Freistellungsphase umgewandelt worden war. Die beklagte Bundesagentur für Arbeit hat die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Oktober bis 23. Dezember 2005 (12 Wochen) wegen Eintritts einer Sperrzeit abgelehnt. Das Landessozialgericht hat die Klage abgewiesen.

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BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten

BAG, PM 73/08, 18.09.2008 – Macht eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes betriebliches Erfordernis.

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BAG: Kündigung von Bonussystem bei AGB-Verstoß unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Oktober 2007 – 10 AZR 825/06 – Nicht nur der Arbeitsvertrag selbst, sondern auch eine über Bonuszahlung getroffenen Vereinbarung kann eine Allgemeine Vertragsbedingung sein und der AGB-Kontrolle unterliegen. Damit kippt das BAG eine der Standard-Klauseln aus Arbeitsverträgen! Im vorliegenden Fall war ein Rechtsanspruch auf eine Bonuszahlung ausgeschlossen, wenn eine Kündigung bis zu ienem bestimmten Stichtag erfolgt war. Dies widerspreche der im Arbeitsvertrag zugesagten Teilnahme am Bonussystem der Beklagten und benachteilige entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Arbeitnehmer unangemessen, so die Entscheidung.

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BAG: Auch einmaliger Arbeitsvertrag (Volontariat) unterliegt AGB-Kontrolle

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2008 – 9 AZR 186/07 – Auch ein Arbeitnehmer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit diesem Urteil entschied das BAG, dass  schon sofort mit dem ersten Vertrag eine AGB-Kontrolle erfolgen kann. Im vorliegenden Volontariatsvertrag hatte der Arbeitgeber ein Darlehen an die Beklagte vereinbart und gewährt. Dieses Darlehen wurde für das Studium und die Wohnkosten zweckgebunden gewährt. Als nach dem Studium die Beklagte eine vom Kläger angebotene Stelle nicht annahm, verlagte dieser die Rückzahlung des Darlehens.

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